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Impressumspflicht im Internet

Der Gesetzgeber schreibt im Telemediengesetz  ein erweitertes Impressum (Anbieterkennung) für kommerziell genutzte Websites vor. Betroffen von der Impressumspflicht ist jede gewerbliche oder geschäftsmäßige Präsenz im Internet. Verstöße gegen das Teledienstegesetz stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Ebenso ist mit kostenpflichtigen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschützern zu rechnen.

Abmahnung bei GmbH & Co. KG

Zur Zeit setzen findige Abmahner auf das Impressum der Websites von GmbH & Co. KGs. So werden werden in größerem Stil Autohändler in autoscout.de abgemahnt.

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