Urteil: Gekaufte E-Mail-Adressen überpruefen
Geschrieben in eCommerce, Marketing am 3. März 2010 Kommentare deaktiviert
Wer für sein E-Mail-Marketing Adressen mit angeblichen Opt-Ins kauft darf sie nicht unbesehen einsetzen. Vielmehr ist er vor deren Einsatz verpflichtet zu prüfen, ob diese Einwilligungen tatsächlich vorliegen.
