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Impressumspflicht im Internet

Der Gesetzgeber schreibt im Telemediengesetz  ein erweitertes Impressum (Anbieterkennung) für kommerziell genutzte Websites vor. Betroffen von der Impressumspflicht ist jede gewerbliche oder geschäftsmäßige Präsenz im Internet. Verstöße gegen das Teledienstegesetz stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Ebenso ist mit kostenpflichtigen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschützern zu rechnen.

Neues Widerrufsrecht – Abmahnung am 11 Juni

Für alle Online-Händler in Deutschland: Am 11. Juni 2010 um 0:00 Uhr erlangt die Muster-Widerrufsbelehrung der Bundresregierung für Fernabsatz-Geschäfte  Gesetzesrang. Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie unbedingt Ihre derzeitig benutzte Widerrufsbelehrung in Ihrem Online-Shop gegen die neue Fassung austauschen.

Twitter und Recht

Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, weiß jeder. Auch die Aktivität bei Twitter ist nicht nur den Regeln der Nettiquette verpflichtet. Hier gelten die Regeln, die auch für sonstige Veröffentlichungen im Internet zu beachten sind.

Abmahn-Falle Anfahrtsskizze

Die Website ist fertig, jetzt muss nur noch eine ordentliche Anfahrtsskizze her. Doch wie soll diese erstellt werden? In diesem Augenblick fällt vielen Websitebetreibern der gute alte Stadtplan ein.

Shopbetreiber: Unbedingt auf Urheber- und Markenrechte achten!

Viele Obline-Shop-Betreiber machen es sich einfach: Sie benutzen ungefragt Produktfotos der Hersteller, deren Waren sie verkaufen und werben – offen oder innerhalb ihrer Keywords – mit fremden Markennamen.Oder, sie durchsuchen das Internet nach brauchbaren Produktbildern und setzen diese ohne zu fragen auf ihre Angebotsseiten ein. Das kann teuer werden! Wer ungefragt und ohne Genehmigung Produktfotos [...]

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