Urteil: Gekaufte E-Mail-Adressen überpruefen
3. März 2010 von Juergen
In dem verhandelten Fall lag die mitverkaufte Einwilligung des Inhabers einer E-Mail-Adresse nicht vor.Dadurch war diese die Werbe-E-Mail rechtswidrig.
Bei E-Mail-Adressen muss eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers in die Verwendung der Adressdaten zu Werbezwecken vorliegen.
Der Wortlaut des Urteils
